AGB

ARTIKEL 1 - ALLGEMEINES - ANWENDUNGSBEREICH
 
1.1. Zweck dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachstehend "AGB") ist es einerseits, die Bedingungen festzulegen, unter denen B&K LUMITEC einem professionellen Kunden (bzw. einem Kunden, der in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt) (nachstehend "Kunde"), der dies bei ihr anfragt, ein oder mehrere Produkte verkauft, und andererseits, alle Verträge zwischen B&K LUMITEC und dem Kunden zu bestimmen, die aus diesen Verkäufen entstehen.
 
1.2 Jede Bestellung des Kunden und jeder mit B&K LUMITEC geschlossene Vertrag setzen die vorbehaltlose Annahme durch den Kunden und seine vollständige und uneingeschränkte Zustimmung zu diesen AGB voraus, die Vorrang vor allen anderen Dokumenten (Bestellungen, Korrespondenz usw.) des Kunden und insbesondere vor den allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden haben, es sei denn, die Parteien haben im Voraus schriftlich etwas anderes vereinbart. 
 
1.3. Jegliche Abweichung von diesen AGB bedarf der vorherigen ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung von B&K LUMITEC. Jede Bedingung, die diesen AGB entgegensteht und vom Kunden geltend gemacht wird, ist daher mangels vorheriger schriftlicher Zustimmung von B&K LUMITEC gegenüber B&K LUMITEC unwirksam, und zwar ungeachtet des Zeitpunkts, an dem diese gegenteilige Bedingung zu unserer Kenntnis gebracht worden sein konnte.
 
1.4 Im Falle einer Diskrepanz zwischen den vorliegenden AGB und den eventuellen besonderen Bedingungen, die in den Kostenvoranschlägen von B&K LUMITEC enthalten sind, wird ausdrücklich festgelegt, dass die Klauseln vor den besonderen Bedingungen Vorrang haben und über die Klauseln der vorliegenden AGB gelten.
 
1.5. Die Tatsache, dass B&K LUMITEC sich zu einem beliebigen Zeitpunkt nicht auf eine der Klauseln dieser AGB beruft, kann nicht als Verzicht auf die spätere Inanspruchnahme dieser Klausel ausgelegt werden.
 
1.6. Sollte sich eine Bestimmung dieser AGB als unwirksam erweisen, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser AGB davon unberührt und die strittige Bestimmung kann durch eine Bestimmung gleicher Art und Wirkung ersetzt werden.
 
1.7. Die Angaben in unseren Katalogen, Prospekten, Werbungen, Preislisten, Anleitungen und Kostenvoranschlägen sowie die Erklärungen unserer Vertreter, Beauftragten und Erfüllungsgehilfen sind nur informativ und indikativ und unverbindlich und können daher abgeändert werden.
 
 
ARTIKEL 2 - KOSTENVORANSCHLAG - BESTELLUNG - ANNAHME DER BESTELLUNG - VERTRAGSABSCHLUSS
 
2.1. Kostenvoranschlag 
Nur die von B&K LUMITEC schriftlich erstellten Kostenvoranschläge gelten als Kostenvoranschlag.  Unsere Kostenvoranschläge haben eine Gültigkeit von 1 (einem) Monat ab ihrem Datum. Sie sind kostenfrei. Die Leistungen von B&K LUMITEC beschränken sich ausschließlich auf die in ihren Kostenvoranschlägen ausdrücklich genannten Bestandteile. Die Kostenvoranschläge von B&K LUMITEC stellen eine Aufforderung an den Kunden dar, ein verbindliches Angebot in Form einer Bestellung im Hinblick auf den Abschluss eines Vertrages abzugeben.
 
2.2 Bestellung
Haben wir einen Kostenvoranschlag erstellt, so gilt die schriftliche Annahme unseres Kostenvoranschlags durch den Kunden als eine Bestellung. Jede Bestellung des Kunden, unabhängig davon, ob ihr ein Kostenvoranschlag unserer Firma vorausgegangen ist oder nicht, muss schriftlich erstellt und an B&K LUMITEC entweder auf elektronischem Wege oder per Fax übermittelt werden.
Für jede Bestellung unter 80 Euro ohne MwSt. werden Rechnungs- und Bestellvorbereitungskosten in Höhe von pauschal 8 Euro ohne MwSt. erhoben. 
Jede so an unsere Firma übermittelte Bestellung des Kunden gilt als ein verbindliches Vertragsangebot im Sinne des Artikels 1114 des „Code civil“ (frz. Bürgerlichen Gesetzbuches). Nach Eingang der vom Kunden übermittelten Bestellung bei B&K LUMITEC kann diese Bestellung vom Kunden nicht mehr geändert werden, es sei denn, B&K LUMITEC stimmt diese Änderung vorher ausdrücklich schriftlich zu. B&K LUMITEC ist nicht verpflichtet, auf eine Bestellung zu reagieren oder eine erhaltene Bestellung abzulehnen, unabhängig davon, ob sich diese Bestellung auf einen unserer Kostenvoranschläge bezieht oder nicht, wenn unsere Firma keinen Vertrag abschließen möchte.
 
2.3. Annahme der Bestellung - Vertragsabschluss
Der Vertrag zwischen B&K LUMITEC und dem Kunden kommt nur unter der Bedingung und nach der ausdrücklichen schriftlichen Annahme der Bestellung durch B&K LUMITEC zustande - diese Annahme erfolgt in Form einer schriftlichen Auftragsbestätigung, die dem Kunden von unserer Firma zugesandt wird, oder, in Ermangelung dessen, durch die von unserer Firma ausgestellte Rechnung zur Begleichung des Bestellungspreises. Der so zustande gekommene Vertrag zwischen B&K LUMITEC und dem Kunden ist abgeschlossen und tritt mit dem Datum der Sendung dieser Auftragsbestätigung oder dieser Rechnung durch B&K LUMITEC in Kraft.
 
2.4. Auf elektronischem Wege geschlossene Verträge
Wenn der Vertrag zwischen B&K LUMITEC und dem Kunden auf elektronischem Wege geschlossen wird, vereinbaren B&K LUMITEC und der Kunde, die beide als Gewerbetreibende handeln, unter Anwendung der von Artikel 1127-3, Absatz 2 des „Code civil“ (frz. Bürgerlichen Gesetzbuches) gebotenen Möglichkeit, hiermit ausdrücklich, von den Bestimmungen von 1° bis 5° des Artikels 1127-1 des „Code civil“ (frz. Bürgerlichen Gesetzbuches) sowie von den Bestimmungen des Artikels 1127-2 des „Code civil“ (frz. Bürgerlichen Gesetzbuches) bezüglich des Abschlusses von Verträgen auf elektronischem Wege abzuweichen.
 
2.5. Vertragliches Widerrufsrecht
Unter der strikten Einhaltung der folgenden Voraussetzungen gewährt B&K LUMITEC seinen Kunden eine vertragliche Widerrufsfrist, die es ihnen ermöglicht, ihre Zustimmung zu den Verträgen, die unter Anwendung der Bestimmungen des Artikels 2 der vorliegenden AGB geschlossen wurden, zu widerrufen:
- Das vertragliche Widerrufsrecht gilt nur für unbeschädigte Produkte, die in keiner Weise benutzt worden sind und, die der Kunde auf eigene Kosten und Gefahr in der ungeöffneten Originalverpackung und unter Beifügung aller Zubehörteile und technischen Unterlagen an unsere Firma zurücksendet.
- Die Widerrufsfrist, vor deren Ablauf B&K LUMITEC das (die) betreffende(n) Produkt(e) erhalten haben muss, das (die) der Kunde an uns mit seiner unmissverständlichen und schriftlichen Bekanntgabe seines Widerrufswillen zurückgeschickt haben muss, beträgt 6 (sechs) Wochen ab dem Datum der dazugehörigen Rechnung - diese Frist kann auf maximal 6 (sechs) Monate durch die Zahlung einer Vertragsstrafe durch den Kunden an unsere Firma zu den unten genannten Bedingungen verlängert werden. 
- Im Falle eines Widerrufs durch den Kunden unter den oben genannten Voraussetzungen und vorbehaltlich der Überprüfung des guten Zustands des/der zurückgegebenen Produkts/Produkte durch unsere Firma, erstattet B&K LUMITEC dem Kunden einen Betrag in Höhe des reinen Verkaufspreises (unter Ausschluss aller anderen Kosten), den dieser für das/die betreffende(n) Produkt(e) bezahlt hat. Die Rückerstattung erfolgt so schnell wie möglich, nachdem unsere Firma die zurückgegebenen Produkte erhalten hat. Ungeachtet dessen erfolgt die Rückerstattung in Höhe von 80 (achtzig) % des vorgenannten Verkaufspreises, wenn der Kunde sein Widerrufsrecht nach einer Frist von 6 (sechs) Wochen ab dem Rechnungsdatum für das/die betreffende(n) Produkt(e) ausübt. Im letzteren Fall vereinbaren die Parteien hiermit, dass die verbleibenden 20 (zwanzig) % des Verkaufspreises von B&K LUMITEC als Vertragsstrafe einbehalten werden, um den Schaden zu ersetzen, der unserer Firma durch den Widerruf entstanden ist.
 
 
ARTIKEL 3 - PREIS
 
3.1 Sofern zwischen den Parteien nichts anderes schriftlich vereinbart worden ist, werden die Preise der Produkte in Euro angegeben und in Rechnung gestellt und verstehen sich zuzüglich der Mehrwertsteuer in der zum Zeitpunkt des Erzeugungsereignisses geltenden Höhe, ohne Verpackungskosten, ohne Transportkosten, ohne etwaige Zölle und ohne etwaige Nachnahmegebühren.
Unbeschadet des Vorstehenden, wenn die Parteien vereinbaren, dass die bestellten Produkte durch unsere Firma (oder einen Spediteur unserer Wahl) geliefert werden sollen, werden Bestellungen über einen Betrag von 1200 Euro oder mehr (ohne MwSt.) transport- und verpackungskostenfrei geliefert, vorausgesetzt
- die bestellten Produkte sind am Tag der Bestellung bei uns auf Lager,
- die bestellten Produkte überschreiten nicht die Standardgrösse - wobei unter Standardgrösse eine Grösse zu verstehen ist, die den Abmessungen weniger als 200 cm Länge und weniger als 32 kg Gewicht entspricht,
- und ihr Lieferort im Kontinentalfrankreich liegt.
 
3.2. Etwaige Steuern, Abgaben, Zollabfertigungsgebühren oder sonstige Gebühren oder Abgaben oder sonstige Leistungen, die unter Anwendung der jeweils geltenden Vorschriften zu zahlen wären, gehen ausschließlich zu Lasten des Kunden.
 
3.3. Die auf Lager befindlichen Produkte werden zu den am Tag der Bestellung des Kunden geltenden Preisen oder gegebenenfalls zu den Preisen geliefert, die in unserem an den Kunden gerichteten Kostenvoranschlag genannt sind und auf den sich seine Bestellung bezieht. In Abweichung des Vorstehenden wird B&K LUMITEC den Kunden für die Produkte, die am Tag der Sendung der Bestellung nicht in unserem Lager sind und für die keinen Kostenvoranschlag erstellt worden ist, der an diesem Tag noch gültig wäre und auf den sich die Bestellung beziehen würde, informieren, wenn der Preis, der auf seine Bestellung anzuwenden würde - unter Berücksichtigung der Kosten, insbesondere der Kosten unserer eigenen Beschaffung - höher als der oben genannte Preis wäre, und ihn bitten, seine Bestellung zu dem so mitgeteilten neuen Preis zu bestätigen.  
 
3.4. B&K LUMITEC behält sich die Möglichkeit vor, seine Preise jederzeit unter Beachtung der geltenden gesetzlichen Bestimmungen und Vorschriften zu ändern.
 
 
ARTIKEL 4 - ZAHLUNGSBEDINGUNGEN - AUFRECHNUNGSVERBOT
 
4.1. Alle Rechnungen von B&K LUMITEC sind am Ort unseres Firmensitzes sofort und in voller Höhe zahlbar.
 
4.2. Die Zahlungen erfolgen per Scheck, Überweisung, Kreditkarte oder Lastschrift, sofern nicht vorher schriftlich etwas anderes zwischen B&K LUMITEC und dem Kunden vereinbart wurde.
 
4.3. Alle Rechnungen von B&K LUMITEC sind sofort nach Erhalt zu begleichen – wobei festgelegt wird, dass die Parteien hiermit ausdrücklich vereinbaren, dass der Versand von Produkten oder deren Abholung durch den Kunden vorbehaltlich deren vollständiger vorheriger Bezahlung erfolgt. Abweichend vom Vorstehenden ist die Rechnung von B&K LUMITEC in dem Fall, in dem die Parteien eine Zahlung der Bestellung per Scheck per Nachnahme vereinbart haben, am Tag der Lieferung der Produkte an den Kunden sofort und in voller Höhe in den Händen des Spediteurs zu zahlen.
 
4.4 Im Falle der Bezahlung der bestellten Produkte durch den Kunden vor dem auf der Rechnung angegebenen Zahlungsdatum wird B&K LUMITEC dem Kunden einen Skonto von 2 (zwei) % gewähren.
 
4.5. Jeglicher Zahlungsverzug führt von Rechts wegen ab dem ersten Tag nach dem auf der Rechnung ausgewiesenen Fälligkeitsdatum zu sofortiger Einforderbarkeit:
- von Verzugszinsen, die unter Anwendung eines Zinssatzes berechnet werden, der drei Mal des französischen gesetzlichen Zinssatzes entspricht,
- und von einer Pauschalentschädigung für die Betreibungskosten in Höhe von 40 Euro. Wenn die entstandenen Betreibungskosten dieser Pauschalentschädigung übersteigen, ist B&K LUMITEC zudem berechtigt, eine begründete zusätzliche Entschädigung zu verlangen. 
 
4.6. Bei Nichtzahlung ist der Kunde nach ergebnisloser per Einschreiben mit Rückschein versandte Aufforderung zur Erfüllung seiner Zahlungsverpflichtung verpflichtet, an B&K LUMITEC als Schadensersatz eine Vertragsstrafe in Höhe von 10 (zehn) % der fälligen Beträge zu zahlen, unbeschadet des Rechts von B&K LUMITEC, den gesamten durch die Nichtzahlung entstandenen Schaden ersetzt zu bekommen. Die Zahlung dieser Vertragsstrafe wird von Rechts wegen nach Ablauf der dem Kunden eingeräumten Nachfrist fällig, die in der oben genannten Aufforderung festgelegt worden ist. 
 
4.7. Bei Verzug oder Nichtzahlung auch nur eines Teils einer Rechnung nach Fälligkeit durch den Kunden behält sich B&K LUMITEC ebenfalls das Recht vor, ohne dass der Kunde aus irgendeinem Grund einen Anspruch auf Schadensersatz geltend machen kann:
- die Erfüllung ihrer Verpflichtungen auszusetzen, die aus demselben Vertrag wie die vom Kunden nicht erfüllte Zahlungsverpflichtung entstanden sind, 
- und / oder die Erfüllung ihrer Verpflichtungen auszusetzen, die aus allen anderen mit demselben Kunden geschlossenen Verträgen entstanden sind, da es zwischen den Parteien hiermit ausdrücklich vereinbart ist, dass die aus den verschiedenen zwischen ihnen geschlossenen Verträgen entstandenen Verpflichtungen durch ihren Willen als voneinander abhängig betrachtet werden;
- und / oder die sofortige Fälligkeit und infolgedessen die sofortige Zahlung der Beträge auszusprechen, die B&K LUMITEC aus welchem Grund auch immer noch zustehen würden; diese Beträge müssen dann vom Kunden ohne Aufforderung oder Formalität an B&K LUMITEC gezahlt werden,
- und / oder sich auf Artikel 14 dieser AGB ("Auflösungsklausel von Rechts wegen“) zu berufen, um gemäß den Bestimmungen dieses Artikels 14 von dem Vertrag zurückzutreten, aus dem die vom Kunden nicht erfüllten Zahlungsverpflichtung entstanden ist.
 
4.8. Aufrechnungsverbot
Ohne vorherige ausdrückliche und schriftliche Zustimmung von B&K LUMITEC ist der Kunde nicht berechtigt die Beträge, die er B&K LUMITEC im Rahmen ihrer vertraglichen Beziehung schuldet, gegen die Beträgen, die der Kunde aus irgendeinem Grund als ihm von B&K LUMITEC geschuldet ansieht, aufzurechnen noch irgendeinen automatischen Abzug dieser Beträge vorzunehmen. Die vollständige oder teilweise Nichtbezahlung der Rechnungen von B&K LUMITEC durch den Kunden unter Missachtung dieses Verbots stellt eine unbezahlte Rechnung dar und gibt Anlass zur Anwendung der Bestimmungen der Artikel 4.5 bis 4.7 dieser AGB bezüglich des Zahlungsverzugs. 
Umgekehrt sind alle Aufrechnungen ausgeschlossen, die B&K LUMITEC, aus welchem Grund auch immer, gegen die der Kunde B&K LUMITEC im Rahmen ihrer vertraglichen Beziehungen schuldet, mit den Beträgen, die B&K LUMITEC dem Kunden schulden könnte, beabsichtigen würde vorzunehmen, es sei denn, es besteht eine schriftliche und vorherige abweichende Vereinbarung zwischen B&K LUMITEC und dem Kunden.
 
4.9. Präventive Einrede des nicht erfüllten Vertrags
In Anwendung des Artikels 1220 des „Code civil“ (frz. Bürgerlichen Gesetzbuches) kann B&K LUMITEC präventiv die Erfüllung ihrer Verpflichtung verweigern, auch wenn diese fällig ist, wenn es offensichtlich ist, dass der Kunde die ihm obliegenden Verpflichtungen zum Fälligkeitstermin nicht erfüllen wird und die Folgen dieser Nichterfüllung für B&K LUMITEC, als durch die Nichterfüllung geschädigte Partei, ausreichend schwerwiegend sind.
Es ist hiermit zwischen den Parteien ausdrücklich vereinbart, dass diese präventive Einrede des nicht erfüllten Vertrags als Präventivmaßnahme auch von B&K LUMITEC geltend gemacht werden kann, um die Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus allen mit demselben Kunden abgeschlossenen Verträgen auszusetzen, da es zwischen den Parteien hiermit ausdrücklich vereinbart ist, dass die aus den verschiedenen zwischen ihnen geschlossenen Verträgen entstandenen Verpflichtungen durch ihren Willen  als voneinander abhängig betrachtet werden.
Die Aussetzung der Erfüllung tritt sofort in Kraft, sobald der mutmaßlich säumige Kunde die Mitteilung per Einschreiben mit Rückschein von B&K LUMITEC über ihre Absicht erhalten hat, ihre präventive Einrede des nicht erfüllten Vertrags geltend zu machen, bis der Kunde die Verpflichtung, für die eine kommende Nichterfüllung offensichtlich ist, erfüllt.
 
 
ARTIKEL 5 - LIEFERUNG
 
5.1. Die Übergabe erfolgt:
- entweder durch die Lieferung des/der bestellten Produkts/Produkte durch unsere Firma (oder einen Spediteur unserer Wahl) an den Kunden (wobei Artikel 3.1 der AGBS für die Lieferkosten gilt), 
- oder durch die Bereitstellung im Werk unserer Firma zur Abholung durch den Kunden (oder einen Spediteur seiner Wahl) auf dessen Kosten.
Es ist hiermit zwischen B&K LUMITEC und dem Kunden ausdrücklich vereinbart und akzeptiert, dass B&K LUMITEC die bestellten Produkte ganz oder teilweise liefern und / oder zur Abholung bereitstellen kann und, dass der Kunde eine Teillieferung oder eine Bereitstellung zur teilweisen Abholung nicht ablehnen kann.
 
5.2. Die von B&K LUMITEC angegebenen Lieferfristen und / oder Bereitstellungsfristen für die Abholung sind rein indikativ und ohne Verpflichtung für B&K LUMITEC; sie hängen von möglichen Schwierigkeiten bei der Rohstoffbeschaffung und bei dem Transport ab. Außerdem werden bei der Berechnung der Fristen nur Arbeitstage berücksichtigt.
 
5.3. In jedem Fall, im Falle eines Verzugs bei der Lieferung und / oder bei der Bereitstellung zur Abholung der Produkte, vereinbaren B&K LUMITEC und der Kunde hiermit ausdrücklich:
(a) dass eine solche Verzögerung zu keiner Strafe, Entschädigung oder Schadenersatz führen kann,
(b) dass B&K LUMITEC von Rechts wegen von einer eventuellen Verpflichtung eine Lieferfrist einzuhalten, die sie ausdrücklich und schriftlich hätte übernehmen können, und damit von einer eventuellen nachträglichen Haftung befreit ist:
- für den Fall, dass der Kunde seinen Verpflichtungen zur Zahlung des vereinbarten Preises nicht nachgekommen ist,
- im Falle einer Änderung der Bestellung durch den Kunden vor Übergabe der Produkte unter den in Artikel 2.2 dieser AGB genannten Voraussetzungen, 
- bei Eintritt eines Falles von höherer Gewalt im Sinne von Artikel 12 dieser AGB, der B&K LUMITEC an der Erfüllung ihrer Verpflichtung hindert,
(c) dass, abweichend vom Artikel 1223 des „Code civil“ (frz. Bürgerlichen Gesetzbuches), der Kunde weder eine anteilige Minderung des Preises in Bezug auf diese Produkte gegenüber B&K LUMITEC erklären kann, noch, wenn er diesen Preis bereits bezahlt hat, gerichtlich eine solche Preisminderung beantragen kann,
(d) dass der Kunde abweichend vom Artikel 1217 des „Code civil“ (frz. Bürgerlichen Gesetzbuchs):
- weder die Auflösung des Vertrages, der die von der Verzögerung betroffenen Produkte zum Gegenstand hat, bewirken oder geltend machen kann,
- noch die Erfüllung seiner eigenen Verpflichtung zur Zahlung des Preises der von der Verzögerung betroffenen Produkte gemäß den zwischen den Parteien vereinbarten Zahlungsbedingungen verweigern, aussetzen oder ändern kann,
(e) und der Kunde kann keinen Abzug auf die Rechnungen, die sich auf andere Bestellungen als die von der Verzögerung betroffenen Bestellungen beziehen, vornehmen, noch seine anderen an B&K LUMITEC erteilten Bestellungen stornieren.
 
5.4. Jede Verweigerung die Lieferung anzunehmen oder die bereitgestellten Produkte abzuholen durch den Kunden verpflichtet den Kunden, B&K LUMITEC als Vertragsstrafe einen Pauschalentschädigung in Höhe von 25 (fünfundzwanzig) % des Gesamtpreises der Produkte einschließlich der MwSt., die Gegenstand der Annahmeverweigerung oder die verweigerte Abholung sind, als Ersatz für den Schaden zu zahlen, den B&K LUMITEC aufgrund der Verweigerung erlitten hat, und dies unbeschadet des Rechts für B&K LUMITEC, eine Entschädigung für den gesamten Schaden zu verlangen, den diese Verweigerung ihr verursacht haben wird.
 
 
ARTIKEL 6 - GEFAHRENÜBERGANG - BEANSTANDUNGEN
 
6.1. Die Übergabe der Produkte erfolgt in jedem Fall (Lieferung oder Bereitstellung zur Abholung) auf Risiko und Gefahr des Kunden, der gemäß den geltenden gesetzlichen Bestimmungen für die Überprüfung der Konformität und des Zustands der Produkte bei Erhalt verantwortlich ist. Jeder mögliche Vorbehalt oder Beanstandung des Kunden muss sich auf eine materielle Feststellung beziehen, allgemeine Vorbehalte, wie z.B. "vorbehaltlich des Auspackens", werden nicht akzeptiert. Bei Beschädigungen oder Fehlmengen hat der Kunde die entsprechenden Vorbehalte auf dem Frachtbrief zu vermerken. Der Kunde muss dann diese Vorbehalte durch einen begründeten Protest bestätigen, indem er sie dem Spediteur mit einem außergerichtlichen Schriftstück oder per Einschreiben mit Rückschein innerhalb von drei Tagen, Feiertage nicht mitgerechnet, nach dem Tag des Empfangs der Produkte anzeigt.
 
6.2. Unbeschadet der Bestimmungen des Artikels 6.1 dieser AGB müssen alle Beanstandungen des Kunden, die sich auf einen möglichen offensichtlichen Mangel oder eine eventuelle Nichtübereinstimmung des Produktes oder der gelieferten Menge beziehen, innerhalb von acht Kalendertagen ab Erhalt der Produkte schriftlich an B&K LUMITEC gerichtet werden. Im Falle einer solchen Beanstandung obliegt es dem Kunden, eine Begründung für das tatsächliche Bestehen der angeblichen offensichtlichen Mängel oder angeblichen Nichtkonformitäten nachzuweisen. Er hat B&K LUMITEC die Möglichkeit zu gewähren, diese Mängel oder Nichtkonformitäten festzustellen und zu beheben. Der Kunde wird es unterlassen, selbst oder durch Dritte zu diesem Zweck einzugreifen. Bei Nichteinhaltung dieser Frist oder dieser Formalitäten durch den Kunden können keine Ansprüche berücksichtigt werden. Im Falle eines offensichtlichen Mangels oder einer Nichtübereinstimmung der gelieferten Produkte, die von B&K LUMITEC unter den oben genannten Voraussetzungen ordnungsgemäß festgestellt wurde, kann der Kunde nur einen kostenlosen Ersatz oder eine Rückerstattung der Produkte je nach Wahl von B&K LUMITEC erhalten, unter Ausschluss jeglicher Entschädigung, jeglichen Schadensersatzes aus welchem Grund auch immer oder jeglicher Minderung des Preises und dies in Abweichung von Artikel 1223 des „Code civil“ (frz. Bürgerlichen Gesetzbuches), auf den die Parteien hiermit ausdrücklich erklären zu verzichten.
 
 
ARTIKEL 7 - GEWÄHRLEISTUNGEN 
 
7.1 GESETZLICHE GEWÄHRLEISTUNG FÜR VERSTECKTE MÄNGEL
Gemäß den geltenden gesetzlichen Bestimmungen obliegt es B&K LUMITEC unter den in den Artikeln 1641 ff. des „Code civil“ (frz. Bürgerlichen Gesetzbuches) vorgesehenen Voraussetzungen für versteckte Mängel der verkauften Produkten Gewähr zu leisten, die die verkauften Produkten  für den vom Kunden beabsichtigten Gebrauch unbrauchbar machen oder die deren Brauchbarkeit derart mindern, dass der Kunde die verkauften Produkte nicht oder nur zu einem geringeren Preis erworben hätte, wenn er diese versteckten Mängel gekannt hätte.
 
7.2 VERTRAGLICHE GEWÄHRLEISTUNG
Zusätzlich zu der gesetzlichen Gewährleistung für versteckte Mängel wird von B&K LUMITEC eine vertragliche Gewährleistung zu den nachfolgenden Bedingungen übernommen:
Lampen sind von der vertraglichen Gewährleistung ausgeschlossen.
Die Dauer der vertraglichen Gewährleistung beträgt ein Jahr ab dem Rechnungsdatum für das betreffende Produkt, mit Ausnahme von Vorführprodukten und gebrauchten Produkten, für die sie drei Monate beträgt. In allen Fällen und unbeschadet der in Artikel 7.3 dieser AGB festgelegten Gewährleistungsausschlüsse erstreckt sich die vertragliche Gewährleistung weder auf Verschleißteile noch auf Ausfälle und/oder Schäden, die mit mangelhafter Wartung, Nichteinhaltung der Gebrauchs- oder Inbetriebnahmeregeln zusammenhängen und/oder daraus resultieren, noch auf Unfälle jeglicher Ursache. 
Die vertragliche Gewährleistung ist auch ausgeschlossen, wenn ein Dritter oder der Kunde Eingriffe (z.B. zu Reparatur- oder Diagnosezwecken) an dem betreffenden Produkt vorgenommen hat. Die vertragliche Gewährleistung unterliegt der strikten Einhaltung der folgenden Durchführungsbedingungen:
- Der Kunde, der die vertragliche Gewährleistung in Anspruch nehmen will, muss das betreffende Produkt unbedingt auf eigene Kosten und Gefahr an unsere Werkstätten zurücksenden. 
- Das auf diese Weise zurückgesandte Produkt muss ordnungsgemäß verpackt sein und von einem datierten und unterzeichneten Dokument auf dem Briefkopf des Kunden begleitet werden, in dem die Störung oder der Defekt beschrieben ist, der den Antrag auf Inanspruchnahme der vertraglichen Gewährleistung begründet, 
- Dem so zurückgesandten Produkt muss außerdem eine Kopie seiner Rechnung beigefügt werden. 
- Die Stilllegung des Produkts und/oder die Kosten für den Einsatz vor Ort können in keinem Fall zu einer Entschädigung zugunsten des Kunden führen.
In den Fällen, in denen die vertragliche Gewährleistung Anwendung findet, wird das betroffene Produkt kostenlos (Ersatzteile und Arbeit) repariert oder, falls die Reparatur nicht möglich ist, kostenlos gegen ein neues Produkt ausgetauscht. Die von B&K LUMITEC angebotene vertragliche Gewährleistung berechtigt den Begünstigten dieser Gewährleistung jedoch nicht zu irgendwelchen Schadensersatzansprüchen.
 
7.3 GEWÄHRLEISTUNGSAUSSCHLÜSSE
Ungeachtet des Vorstehenden sind die gesetzliche Gewährleistung für versteckte Mängel sowie die vertragliche Gewährleistung ausgeschlossen:
- bei missbräuchlicher Benutzung oder Benutzung unter anderen Bedingungen als denen, für die die Produkte hergestellt wurden, oder bei Benutzung, die nicht den geltenden anwendbaren Normen oder Vorschriften entspricht,
- bei Mängeln oder Beschädigungen oder Schäden, die durch einen Unfall, gleich welcher Ursache, oder durch normale Abnutzung, durch irgendeine Ursache und / oder externen Unfall, durch Eingriffe Dritter, durch Nachlässigkeit, schlechte Behandlung, schlechte Handhabung, mangelnde Wartung, durch eine Benutzung oder Lagerung, die den ggf. von B&K LUMITEC vorgeschriebenen Anweisungen nicht einhält, oder durch Nichteinhaltung der Anweisungen und Vorschriften für die Benutzung und / oder die Montage und / oder die Inbetriebnahme, oder durch Nichteinhaltung geltender Normen oder Vorschriften oder des Standes der Technik, verursacht werden,
- im Falle von höherer Gewalt gemäß den Bestimmungen des Artikels 12 dieser AGB.
 
 
ARTIKEL 8 - HAFTUNG FÜR FEHLERHAFTE PRODUKTE
 
Im Rahmen der Artikel 1245 bis 1245-17 des „Code civil“ (frz. Bürgerlichen Gesetzbuches) kann nur die Haftung des Herstellers wegen der fehlerhaften Produkte geltend gemacht werden. In jedem Fall ist die Haftung für fehlerhafte Produkte für die Schäden ausgeschlossen, die möglicherweise durch die von B&K LUMITEC gelieferten Produkte an Sachen verursacht werden, die von Gewerbetreibenden hauptsächlich für eine professionelle Nutzung verwendet werden.
 
 
ARTIKEL 9 - EIGENTUMSVORBEHALT
 
9.1. B&K LUMITEC BEHÄLT SICH DAS EIGENTUM AN DEN VERKAUFTEN PRODUKTEN BIS ZUR EFFEKTIVEN ZAHLUNG DES VOLLEN PREISES IN HAUPT- UND NEBENFORDERUNGEN VOR.
 
9.2 Solange das verkaufte Produkt nicht vollständig in Haupt- und Nebenforderungen bezahlt ist, ist der Kunde nicht berechtigt irgendein Pfandrecht (oder eine andere Form von Sicherheiten) an dem besagten Produkt einzuräumen und er ist auch nicht berechtigt irgendeine Handlung an dem besagten Produkt durchführen, die das Eigentumsrecht von B&K LUMITEC beeinträchtigen könnte.
 
9.3. Der Kunde ist berechtigt, die gekauften Produkte unter der Bedingung zu nutzen oder weiterzuverkaufen, dass diese Nutzung oder dieser Weiterverkauf Teil des normalen Betriebs seines Unternehmens ist. In diesem Fall ist der Kunde verpflichtet, die Unterkäufer schriftlich darüber zu informieren, dass die genannten Produkte einem Eigentumsvorbehalt zugunsten von B&K LUMITEC unterliegen.
 
9.4. Der Kunde muss sich mit allen Mitteln den Ansprüchen widersetzen, die Dritte auf die von B&K LUMITEC unter Eigentumsvorbehalt verkauften Produkte erheben könnten, und B&K LUMITEC unverzüglich per Einschreiben mit Rückschein darüber zu unterrichten, insbesondere im Falle einer Pfändung, eines Erwerbs, einer Beschlagnahme, einer Verpfändung oder jeder anderen Maßnahme, die die Rechte von B&K LUMITEC gefährden könnte.
 
9.5. Bei (teilweisem oder vollständigem) Zahlungsverzug am Fälligkeitstag und unbeschadet des Rechts von B&K LUMITEC, von den Bestimmungen des Artikels 4 dieser AGB Gebrauch zu machen, kann B&K LUMITEC nach ergebnisloser Aufforderung per Einschreiben mit Rückschein an den Kunden zur Erfüllung seiner Verpflichtungen die Herausgabe der Produkte, auf die sich der Zahlungsverzug bezieht, auf Kosten und Gefahr des Kunden verlangen - die Herausgabe kann vom Kunden nicht mit der Begründung verweigert werden, dass er bereits eine Teilzahlung geleistet hat.
 
9.6. Die vorstehenden Bestimmungen verhindern nicht, dass die Risiken des Untergangs und der Verschlechterung der unter Eigentumsvorbehalt verkauften Produkte sowie die Schäden, die sie verursachen könnten, ab dem unter den in Artikel 6.1 der vorliegenden AGB vorgesehenen Bedingungen festgelegtem Zeitpunkt auf den Kunden übergehen werden. Der Kunde muss eine Versicherung abschließen, die die Risiken ab dem Datum des Übergangs der Risiken, wie im oben genannten Artikel 6.1 festgelegt, garantiert, und er muss B&K LUMITEC auf einfache Anfrage und zu jeder Zeit nachweisen, dass er eine solche Versicherung für die verkauften Produkte abgeschlossen hat.
 
9.7. Im Falle eines Schadens, der ein an den Kunden verkauftes Produkt betrifft, das noch nicht vollständig in Haupt- und Nebenforderungen bezahlt worden ist, geht das Eigentumsrecht von B&K LUMITEC an dem besagten Produkt gemäß den geltenden gesetzlichen Bestimmungen auf die Versicherungsentschädigung über, die das Produkt entschädigt.
 
9.8. Alle Kosten, die durch die Umsetzung dieser Eigentumsvorbehaltsklausel entstehen, gehen ausschließlich zu Lasten des Kunden.
 
 
ARTIKEL 10 - ZWANGSVOLLSTRECKUNG DER NATURALERFÜLLUNG – ANTEILIGE PREISMINDERUNG
 
10.1. In ausdrücklicher Abweichung von den Bestimmungen des Artikels 1222 des „Code civil (frz. Bürgerlichen Gesetzbuches) ist es der durch die Nichterfüllung geschädigten Partei selber nicht gestattet die nichterfüllte Verpflichtung durch einen Dritten auf Kosten der vertragsbrüchigen Partei ohne deren vorherige schriftliche Zustimmung erfüllen zu lassen, noch kann die durch die Nichterfüllung geschädigten Partei gerichtlich beantragen, dass die vertragsbrüchige Partei die für die Erfüllung notwendigen Summen vorauszahlt.
 
10.2. In ausdrücklicher Abweichung von den Bestimmungen des Artikels 1223 des „Code civil“ (frz. Bürgerlichen Gesetzbuches) ist es dem Kunden im Falle einer Schlechterfüllung der Leistung durch B&K LUMITEC nicht gestattet eine anteilige Minderung des Preises für die Leistung anzuzeigen, noch, wenn er diesen Preis bereits bezahlt hat, gerichtlich eine Minderung zu beantragen.
 
 
ARTIKEL 11 - VERTRAGLICHE HAFTUNG
 
11.1. B&K LUMITEC haftet ausschliesslich für den Schaden, den B&K LUMITEC direkt verursacht hat, und nicht solidarisch oder gesamtschuldnerisch mit eventuellen Dritten, die zum Schaden beigetragen haben.
 
11.2. Ungeachtet der Bestimmungen in Artikel 11.1 dieser AGB ist jegliche Haftung von B&K LUMITEC im Falle von Schäden jeglicher Art ausgeschlossen:
- die durch Gebrauchsbedingungen entstehen oder verursacht werden, die nicht normal sind oder, die die Anweisungen für den Gebrauch, die Lagerung, die Aufbewahrung und/oder die Montage der Produkte von B&K LUMITEC nicht einhalten, oder die durch einen Wartungsmangel oder durch eine normale Abnutzung der Produkte verursacht werden,
- oder die durch vom Kunden oder einem Dritten an den Produkten vorgenommene Änderungen entstehen oder verursacht werden würden.
 
11.3 Ungeachtet der Bestimmungen in Artikel 11.1 dieser AGB ist die Haftung von B&K LUMITEC, vorbehaltlich zwingender gesetzlicher Bestimmungen, auch bei indirekten Schäden, bei Folgeschäden oder Nebenschäden wie Sachschäden, die an anderen Sachen als dem verkauften Produkt entstanden sind, bei immateriellen Schäden (egal ob Folge- oder Nichtfolgeschäden), wie z.B. Verdienstausfall, Gewinnverlust, entgangener Gewinn, Betriebsverlust, Nutzungsausfall, finanzieller Aufwand, Verlust von Aufträgen, Verlust von Verträgen, die Erhöhung der Betriebskosten, die durch die Nichterfüllung des Vertrags verursachten Aufwände wie die Kosten für den Kauf von Energie (jeglicher Art) und die Kosten für eine eventuelle Demontage oder Montage, jede wirtschaftliche Störung und jede anderen kommerziellen oder finanziellen Schäden, ... – wobei darauf hingewiesen wird, dass der Kunde, sowohl in seinem Namen als auch im Namen seiner Versicherer, auf jegliche Regressansprüche gegen B&K LUMITEC und die Versicherer von B&K LUMITEC hiermit verzichtet.
 
11.4. Wenn der Vertrag zwischen B&K LUMITEC und dem Kunden auf elektronischem Wege geschlossen wurde, vereinbaren B&K LUMITEC und der Kunde hiermit ausdrücklich, dass im Falle der Nichterfüllung einer der vertraglichen Verpflichtungen durch B&K LUMITEC die Bestimmungen des Artikels 15 über die vertragliche Haftung des elektronischen Händlers des frz. Gesetzes Nr. 2004-575 vom 21. Juni 2004 für das Vertrauen in die digitale Wirtschaft keine Anwendung finden.
 
11.5 B&K LUMITEC und der Kunde vereinbaren hiermit ausdrücklich, dass Ansprüche wegen vertraglicher Haftung gegen B&K LUMITEC mit dem Ablauf einer einjährigen Frist ab Eintritt der die Haftung auslösenden vertraglichen Nichterfüllung verjähren.
 
 
ARTIKEL 12 - HÖHERE GEWALT
 
12.1. Als Fall höherer Gewalt, der B&K LUMITEC an der Erfüllung ihrer Verpflichtung hindert, gilt jedes Ereignis, das sich der Kontrolle von B&K LUMITEC entzieht, das zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses mit dem Kunden nicht angemessen vorhergesehen werden konnte und dessen Wirkungen nicht durch geeignete Maßnahmen vermieden werden können. Ausserdem vereinbaren B&K LUMITEC und der Kunde hiermit ausdrücklich, dass Ereignisse als Fälle höherer Gewalt und zwar, ohne dass die im vorigen Satz genannten Voraussetzungen zwingend erfüllt sein müssen, auch Ereignisse gelten wie Aussperrung, Voll- oder Teilstreiks; Epidemien; Pandemien; Krieg; Beschlagnahme; Mangel an Rohstoffen, Brennstoffen, Energie oder Arbeitskräften; Nichtverfügbarkeit von Fachpersonal; Feuer; Überschwemmungen; Frost; Unterbrechung, Reduzierung oder Verspätung von Transporten; jede andere Ursache, die zu Arbeitslosigkeit oder Kurzarbeit bei B&K LUMITEC oder seinen Lieferanten oder Subunternehmern führt; gesetzliche Änderungen im Arbeitszeiten; unabsichtliche Produktionsunterbrechung; Aufstände; Verbot, Embargo oder Beschlagnahme von Import oder Export, etc., die einen Einfluss auf die Erfüllung der Verpflichtung von B&K LUMITEC haben würden - auch dann, wenn diese gleichen Ereignisse bei ihren Subunternehmern oder Lieferanten eintreten würden.
 
12.2 Im Falle des Auftretens eines Falles von höherer Gewalt, wie in Artikel 12.1. dieser AGB definiert, der B&K LUMITEC daran hindert, ihre Verpflichtung zu erfüllen, wird B&K LUMITEC den Kunden so schnell wie möglich schriftlich über das Auftreten des Ereignisses informieren. Der Vertrag zwischen B&K LUMITEC und dem Kunden wird von Rechts wegen und ohne Entschädigung ab dem Zeitpunkt des Eintritts des Ereignisses ausgesetzt. Wenn das Ereignis mehr als drei Monate ab dem Datum des Auftretens dauern sollte, kann der Vertrag zwischen B&K LUMITEC und dem Kunden von der zuerst handelnden Partei aufgelöst werden, ohne Strafe und, ohne dass eine der Parteien Schadensersatz verlangen kann, und die Parteien werden von ihren Verpflichtungen befreit.
 
 
ARTIKEL 13 - UNVORHERSEBARE UMSTÄNDE
 
13.1. Abweichend von den Bestimmungen des Artikels 1195 des „Code civil“ (frz. Bürgerlichen Gesetzbuches) vereinbaren B&K LUMITEC und der Kunde hiermit ausdrücklich, dass, wenn eine bei Vertragsabschluss unvorhersehbare Änderung von Umständen (wirtschaftlich, gesetzlich, kommerziell, monetär, ...) die Ausführung des Vertrages für die eine oder andere der beiden Parteien unverhältnismäßig kostspielig macht, kann die besagte Partei bei ihren Vertragspartner eine Neuverhandlung des Vertrages anfordern. Dieser Antrag muss in Form eines Einschreibens mit Rückschein erfolgen, das alle Daten enthält, die ihre Begründetheit rechtfertigt. Jede Partei verpflichtet sich dann, den Vertrag nach Treu und Glauben neu zu verhandeln, um eine Vereinbarung zu erzielen, die durch die Anpassung der Bedingungen des ursprünglichen Vertrages nicht die Wirkung einer Novation haben wird.
 
13.2 Wenn trotz der Bemühungen der Parteien innerhalb von drei Monaten nach Eingang des Antrags auf Neuverhandlung bei der anderen Partei keine Einigung erzielt wurde, kann jede Partei den betreffenden Vertrag dann frei und ohne Strafe oder Entschädigung per Einschreiben mit Rückschein auflösen. Die Auflösung wird dann zum Ende einer Frist von drei Monaten ab Zugang des genannten Schreibens in Kraft treten.
 
13.3. Während der gesamten Verhandlungsdauer wird der Vertrag zu den ursprünglich festgelegten Bedingungen fortgesetzt.
 
 
ARTIKEL 14 - AUFLÖSUNGSKLAUSEL VON RECHTS WEGEN
 
14.1 Im Falle der Nichterfüllung der in Artikel 4 der vorliegenden AGB genannten Zahlungsverpflichtung durch den Kunden kann der Kaufvertrag zwischen dem Kunden und B&K LUMITEC, auf den sich die genannte Nichterfüllung bezieht, nach freiem Ermessen von B&K LUMITEC aufgelöst werden, wenn B&K LUMITEC dem Kunden per Einschreiben mit Rückschein eine Inverzugsetzung zur Zahlung zugestellt hat, die ausdrücklich auf ihre Absicht die vorliegende Auflösungsklausel anzuwenden Bezug genommen hat, und, die nach ACHT TAGEN ganz oder teilweise ergebnislos geblieben ist, dem Kunden per erneutem Einschreiben mit Rückschein die Auflösung von Rechts wegen des vorgenannten Vertrages mitteilt.
 
14.2. Die Anwendung der vorliegenden Auflösungsklausel durch B&K LUMITEC lässt das Recht von B&K LUMITEC unberührt, vom Kunden die Zahlung von Schadensersatz zum Ausgleich des durch die Nichterfüllung des Kunden ihr verursachten Schadens zu verlangen.
 
14.3. Im Falle der Auflösung des Kaufvertrages zwischen dem Kunden und B&K LUMITEC unter den in Artikel 14 der vorliegenden AGB festgelegten Bedingungen:
- zum einen: Der Kunde kann keinen Schadenersatz verlangen, aus welchem Grund auch immer,
- zum anderen: die Leistungen, die zwischen den Parteien seit dem Abschluss des Vertrages und bis zu seiner Auflösung ausgetauscht wurden, da sie ihren Nutzen nur durch die vollständige Ausführung dieses Vertrages finden können, müssen vollständiger rückerstattet werden. Infolgedessen wird der Kunde auf seine Kosten und auf eigenes Risiko unverzüglich und spätestens auf die erste schriftliche Aufforderung von B&K LUMITEC alle Produkte zurücksenden, die ihm in Ausführung des aufgelösten Vertrages geliefert worden sind.
 
 
ARTIKEL 15 - ANWENDBARES RECHT
 
15.1. Diese AGB unterliegen ausschließlich französischem Recht, unter Ausschluss des Wiener Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (nachfolgend "CISG") vom 11.04.1980.
 
15.2. Alle Streitigkeiten, die sich auf die Anwendung oder Auslegung dieser AGB beziehen, sowie alle Streitigkeiten, die sich auf das Zustandekommen, die Auslegung, die Ausführung und die Beendigung aus welchem Grund auch immer (einschließlich der abrupten Beendigung einer etablierten Geschäftsbeziehung) der zwischen B&K LUMITEC und dem Kunden geschlossenen Verträge beziehen, unterliegen ausschließlich dem französischen Recht unter Ausschluss des Wiener CISG vom 11.04.1980, auch im Falle eines Eilverfahrens, eines Zusatzantrags oder einer Widerklage, eines Antrags auf einstweilige Maßnahmen einschließlich Sicherungsmaßnahmen, einer Streitverkündung oder einer Mehrzahl von Beklagten.
 
15.3. Für alle Fragen im Zusammenhang mit diesen AGB und den darin geregelten Verkäufen, die in diesen AGB nicht geregelt werden würden, gilt ausschließlich französisches Recht unter Ausschluss des Wiener CISG vom 11.04.1980.
 
 
ARTIKEL 16 - GERICHTSSTANDSKLAUSEL
 
DIE PARTEIEN VEREINBAREN HIERMIT AUSDRÜCKLICH, DASS DIE HANDELSKAMMER DES „TRIBUNAL JUDICIAIRE“ VON STRASBOURG AUSSCHLIESSLICH ZUSTÄNDIG IST für alle Streitigkeiten, die sich auf die Anwendung oder Auslegung dieser AGB beziehen, sowie für alle Streitigkeiten, die sich auf das Zustandekommen, die Auslegung, die Ausführung und die Beendigung aus welchem Grund auch immer (einschließlich der brutalen Beendigung einer etablierten Geschäftsbeziehung) der zwischen B&K LUMITEC und dem Kunden abgeschlossenen Verträge beziehen, sowie für alle Streitigkeiten, die sich auf die Haftung beziehen, die wegen einer Verletzung des Wettbewerbsrechts entstehen könnte, und dies auch im Falle eines Eilverfahrens, eines Zusatzantrags oder einer Widerklage, , eines Antrags auf einstweilige Maßnahmen einschließlich Sicherungsmaßnahmen, einer Streitverkündung oder einer Mehrzahl von Beklagten.
 
 
ARTIKEL 17 - SPRACHE
 
Die vorliegenden AGB sind in französischer Sprache verfasst. Falls sie in eine oder mehrere Sprachen übersetzt werden sollten, gilt im Streitfall ausschliesschlich der französische Text.
 
 
(Gültig ab 15.01.2024)